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Kfz-Zulassung nur mit Einzugsermächtigung

Allein im Jahr 2002 sind der Landeskasse Nordrhein-Westfahlen etwa 13 Millionen Euro an Kfz-Steuer entgangen. Dem soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. „Wer ab dem 1. November ein Fahrzeug anmelden möchte, kann dies nur noch machen, wenn er eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer mit vorlegt“, informiert Randolf Schildt, zuständiger Sachgebietsleiter der Kreisverwaltung. Damit soll künftig verhindert werden, dass Autofahrer ihre Kfz-Steuer erst verspätet oder sogar gar nicht zahlen.

Bis Ende Dezember reicht es aus, bei der Fahrzeugzulassung dem Straßenverkehrsamt eine Einzugsermächtigung für die zu zahlende Kfz-Steuer vorzulegen. Ab Beginn des nächsten Jahres geht man dann landesweit noch einen Schritt weiter. Dann wird zusätzlich geprüft, ob beim Finanzamt noch Kfz-Steuerschulden bestehen. Möglich wird dies durch den online Zugriff der Straßenverkehrsämter auf eine tagesaktuelle „Rückstandsdatei“ bei den Finanzämtern. Liegt hier ein Eintrag vor, muss sich der jeweilige Halter zunächst an sein zuständiges Finanzamt wenden und die Steuerschulden begleichen. Erst wenn dies erfolgt ist und das Finanzamt grünes Licht gibt, kann es auch auf dem Straßenverkehrsamt weiter gehen.

Nach der zufrieden stellenden Umstellung auf die neuen Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung I+II statt Fahrzeugbrief und -schein, Anfang Oktober erwartet Schildt auch bei der nächsten Neuerung keine Probleme: „Die erforderlichen Abfragefelder sind in der PC-Software bereits eingearbeitet und müssen lediglich scharf geschaltet werden.“

Quelle: EN-Kreisverwaltung


01.11.2005 Ingo Niemann
 

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