(Aktuell 19.10.2005)

Änderungen im Betreuungsrecht

Faltblatt liefert Informationen

5.400 Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis stehen unter rechtlicher Betreuung. In 70 Prozent der Fälle treten dabei Familienangehörige als Betreuer in Erscheinung. Für Betroffene und Betreuer haben sich mit dem Inkrafttreten des 2. Betreuungsänderungsgesetzes einige rechtliche Änderungen ergeben. Gesetzlich verankert wurde der Vorrang des freien Willens eines Menschen als Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes, „Das bedeutet praktisch, dass gegen den Willen des Betroffenen eine Betreuung nicht eingerichtet werden kann“, erläutert Robert Jürke von der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung.

Als Alternative zur bisher häufig praktizierten gesetzlichen Betreuung sind jetzt zudem Vorsorgeregelungen möglich, die einen Weg der Hilfestellung ohne gerichtliche Kontrolle darstellen. „Hier fällt den Betreuungsstellen eine beratende Funktion zu. Wir informieren über die gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben, beglaubigen die notwendigen Vollmachten und Verfügungen und unterstützen die Betreuer bei ihrer Arbeit“, beschreibt Jürke das Aufgabenfeld. Neben dem gestärkten Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soll der neue rechtliche Rahmen auch dazu beitragen, die Fallzahlen zu reduzieren, den rasanten Anstieg der Kosten zu begrenzen und den Einsatz staatlicher Ressourcen effektiver zu gestalten. So wurden beispielsweise die Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche beruflicher Betreuer auf eine pauschalierte Zahlung umgestellt.

Wissenswertes rund um das Betreuungsrecht und damit verbundene Vorsorgemöglichkeiten hat die Betreuungsstelle in einem http://sprocki.de/content.2005/20051018.FolderBetreuung.pdf  Faltblatt zusammengefasst. Darin werden die Grundsätze des Betreuungsgesetzes sowie der gesetzlichen Betreuung erläutert. Außerdem enthält das Faltblatt die wichtigsten Fakten zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Angaben zur Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpartner runden das Angebot ab. Das Faltblatt steht unter http://www.en-kreis.de www.en-kreis.de im Bereich Formulare/Merkblätter/Gesundheit zur Verfügung.

Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle sind im Schwelmer Kreishaus erreichbar. Die Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 bis 16. 00 Uhr und nach Vereinbarung. Zu diesen Zeiten ist neben dem neuen Faltblatt auch die vom Bundesministerium der Justiz herausgegebene Broschüre „Betreuungsrecht" erhältlich.

Stichwort Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht trat vor dreizehn Jahren in Kraft. Es brachte erhebliche Verbesserungen für einen Personenkreis, den der Gesetzgeber Jahrzehnte lang vernachlässigt hatte. In Deutschland werden rund 1,1 Millionen Betreuungen geführt. Die Menschen sind auf die Hilfe ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen.

Quelle: EN-Kreisverwaltung


Email: i.niemann@en-kreis.de

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