1)
Dieser Aufsatz ist aus einer Reihe von Vorträgen zum Dreißigjährigen Krieg im
EN-Kreis entstanden. Auf Anregung von Herrn Gerd Helbeck wurde der Aufsatz, der für die
Schriftenreihe der Stadt Wetter (Dietrich Thier) geschrieben wurde, um Facetten zur Geschichte
der Stadt Schwelm erweitert. Alle Zitate sind mit angepaßter Groß-/Kleinschreibung
wiedergegeben.
2)
Zum Amtsgebiet gehörten damals die heutigen Stadtgebiete von Herdecke, Wetter, Hagen,
Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal, Haßlinghausen, Hiddinghausen und Randgebiete von
Wuppertal sowie Witten-Bommern. Zur Ausbreitung des Amtes Wetter vgl. Otto Schnettler:
Herdecke an der Ruhr im Wandel der Zeiten. Stift - Dorf - Stadt, Dortmund
1939, Karte 6.
3)
Dabei werde ich mich überwiegend auf Akten im Geheimen Staatsarchiv Berlin beziehen, vgl.
den Bestand GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 143 (Märkische Kriegssachen) und die
älteren Darstellungen von Franz Darpe: Geschichte der Stadt Bochum, Bochum 1894;
Hermann Rothert: Westfälische Geschichte Bd. II., Das Zeitalter der Glaubenskämpfe,
4. Aufl., Gütersloh 1981; Emil Dösseler: Kleve-Mark am Ende des
Dreißigjährigen Krieges, in: Düsseldorfer Jahrbuch. Beiträge zur
Geschichte des Niederrheins 47, 1955, S. 254-296 und Rudolf Buschmann: Wetter a.d. Ruhr.
Ein Beitrag zur Geschichte der Heimat, Wetter 1901.
4)
Herbert Schwarzenau: Die Geschichte der Stadt Schwelm während des Dreissigjährigen
Krieges, Lengerich i.W. 1940. Schwarzenau hat die einschlägigen Archivalien in
Düsseldorf und Münster wie auch die des Stadtarchives Schwelm verarbeitet.
5)
Zur Quartiersnahme von 10000 Soldaten vgl. GStA Berlin, Rep. 34, Nr. 143, unfol. (Aufstellung
der Kriegsdrangsale durch die märkischen Beamten und Ritterbürtigen von 1638).
Die Winterquartiere hängen unmittelbar mit dem Ende des spanisch-niederländischen
Waffenstillstandes und den Koalitionen zwischen Pfalz-Neuburg und Spanien sowie Kurbrandenburg
und den niederländischen Generalstaaten zusammen. Schon vorher waren jedoch in der Stadt
Schwelm sowohl neuburgische als auch brandenburgische Soldaten zu verpflegen, wie dies Herbert
Schwarzenau für 1614/15 belegt, vgl. ders., S. 9f. Durch sogenannte Weinverehrungen
versuchte Schwelm insb. mit dem Obersten Heinrich Ludwig von Hatzfeld, der die Burg Altena
besetzt hielt, schon früh gutes Einvernehmen herzustellen.
6)
Zur Zahlung des Schwedischen Satisfikationsgeldes vgl. Stadtarchiv Wetter (StadtA Wetter),
A IV 1048.
7)
Sehr unterschiedlich sind die Auswirkungen solcher Belagerungen und Besatzungen, denn trotz
der Mauern und Bollwerke der Stadt Schwelm und Freiheit Wetter kam es hier nie zu einer
Beschießung, denn diese Gemeinwesen waren weder von strategischem Nutzen noch
verfügten sie über eine echte Verteidigungsmöglichkeit. Städte wie
Soest und Lünen dagegen wurden als feste Plätze in strategische Überlegungen
einbezogen und zahlten einen hohen Preis. Soest verlor beim Stadtbrand 600 Häuser und
Lünen büßte die gesamte Befestigungsanlage ein, als Graf Götze 1638 die
Stadt verließ, vgl. GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 143, unfol., Bericht der Beamten
vom 8. April 1638. Graf Götze war 1636 auch für eine Beschießung der Stadt
Dortmund verantwortlich, die 125 Häuser in die Asche legte, vgl. Johann
Niederhoff: Memorabilia, in: Anton Fahne: Die Grafschaft und freie Reichsstadt Dortmund,
Bd. 4, Cöln/Bonn 1859, S. 118f.
8)
Vgl. Günther Franz: Der Dreißigjährige Krieg und das deutsche Volk, 4. Aufl.,
Stuttgart 1979, S. 12. Dazu auch Johannes Burkhardt: Der Dreißigjährige Krieg,
Frankfurt a.M. 1992, S. 182f u. Georg Schmidt: Der Dreißigjährige Krieg, 2. Aufl.,
München 1995, S. 86-91.
9)
Zitat aus einem Bericht des Drosten zu Wetter Hans Friedrich von Loe über den
wirtschaftlichen Zustand in Wetter vom 10. 7. 1642, vgl. StadtA Wetter, A V c 86.
10)
Die Stadt sollte 50000 Reichstaler bezahlen; eine Summe, die später auf 17000 reduziert
wurde. Diese Bestrafung Dortmunds erfolgte, weil die Stadt sich nicht sofort dem Befehl zur
Übergabe an Pappenheim unterwarf. Während Pappenheim in Hörde Quartier nahm,
hoben seine Soldaten Laufgräben vor dem Wall aus, was zu einem abendlichen
Schußwechsel führte. Dabei sollen 50 Soldaten des kaiserlichen Generals
getötet worden sein. Graf Pappenheim ergriff daraufhin am folgenden Morgen (21. 7. 1632)
die Initiative und ließ als Warnung neun Feuerkugeln in die Stadt schießen, die
sofort einige Häuser in die Asche legten. Um nicht das Schicksal Magdeburgs
zu erleben, ergaben sich die Dortmunder auf Gedei und Verderb und übergaben die
Stadtschlüssel. Nach der Niederhoff-Chronik erlebte die Stadt danach eine tyrannische
Einquartierung über 25 Wochen. Vgl. Niederhoff-Chronik (wie Anm. 7), S. 113-117 u. 170-172.
11)
Vgl. die Zusammenstellung der Kriegsbeschwerungen für den Kurfürsten Georg Wilhelm
1638: Die Grafschaft Mark habe dabei die Hin- und Rückmarche mit Abplönderungh
70 und mehr adelicher Heuseren hochstbethaurlichen verschmertzen müssen, vgl.
GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 143, unfol.
12)
Die Maxime, daß der Krieg den Krieg ernähren müsse, wurde durch die
Strukturschwächen des frühmodernen Staates bei gleichzeitig hohem Finanzbedarf
der Söldnerheere geboren. Die Perfektionierung dieses Systems geht auf Wallenstein
zurück, der jedoch seine größten Einnahmen mit dem Bankier de Witt im Zuge
eines Münzkonsortiums erwarb.
13)
Das Gogericht Schwelm 50%, das Gericht Hagen 33,3% und das Gericht Volmarstein/Herdecke 16,6%.
14)
Rolf Dieter Kohl: Der Dreißigjährige Krieg im Kirchspiel Lüdenscheid. Eine
Kontributions- und Schatzungsliste aus dem Jahre 1633, in: Der Märker 40, 1991, S. 40-43,
hier S. 40. Die Summe von 35400 Reichstalern hatte trotz der einsetzenden Geldverschlechterung
eine immens hohe Kaufkraft. Ein Reichstaler wurde zu 52 Schillinge gerechnet. Als Vergleich mag
dienen, daß 1624 ein Bote für die Strecke von Wetter nach Dortmund und zurück
nur 10 Schillinge Lohn erhielt, vgl. StadtA Wetter, A IV 397.
15)
Dazu Darpe (wie Anm. 3), S. 229-231 und die Chronik des Hattinger Pastors Hermann Mercker, vgl.
StadtA Hattingen, Merckersche Chronik, 2. Teil (Manuskript), S. 13f.
16)
Die Spanier mißhandelten in Bochum den aus Ennepetal-Voerde stammenden Pfarrer Melchior
Ebbinghaus, indem sie ihn an einen Ofen banden und anheizten. Er starb an den Spätfolgen
der Folter. Gegenreformatorische Maßnahmen der Spanier gingen in einigen Teilen der
Grafschaft Mark mit Gewalttätigkeiten einher, vgl. dazu Darpe (wie Anm. 3), S. 230f, jetzt
insb. Johannes Abresch: Zur Biographie des Bochumer Pastors Melchior Ebbinghaus (ca. 1580-1627),
in: Der Märker 39, 1990, S. 13-16. Zur spanischen Besetzung von Essen 1622/23 vgl. die
Chroniken von Heinrich Kaufmann und Johannes Ursinus, in: Beiträge zur Geschichte von Stadt
und Stift Essen, H. 66, 1952, S. 137-221 u. S. 225-257, hier S. 160 u. 242-251.
17)
Zu den Spaniern in Schwelm von 1622 bis 1624 vgl. Gerd Helbeck: Schwelm. Geschichte einer Stadt
und ihres Umlandes, Bd. I, Schwelm 1995, S. 317. Zu Altena, Lüdenscheid und Hagen siehe Anton
Meier: Geschichte und Urkundenbuch des Amtes Breckerfeld im Landkreise Hagen, Erster Teil,
Breckerfeld 1900, S. 193.
18)
Mit diesem Geschenk wurde die Einquartierung abgewendet. Alle Angaben aus StadtA Wetter,
A IV 397. Insgesamt wurden aus der Steuereinnahme knapp 19 Reichstaler verwendet, wobei
unklar ist, über welchen Zeitraum dies geschah.
19)
Instruktiv Schwarzenau (wie Anm. 4), S. 13f.
20)
Hinweise auf diese Methode (Bier und Branntwein) geben die Akten, z.B. StadtA Wetter,
A IV 397: Item die Bürger bey mir gewesen und einen Schatz ausgeschlagen,
verzehrt 21 Schilling, oder ebd., A IV 399, unfol., wo am 22. Juni 1638 im Beisein
der gantzen Gemeinheit, Freyheit und Dorffs Wetter Einigung über die
Steuerveranschlagung der wüsten (d.h. verlassenen) Hausstätte getroffen wurde.
21)
Vom 5. Juli bis 5. Dezember 1637 sind es 15 Steuertermine, vgl. ebd. A IV 399.
22)
Am 10. 11. 1637 wurde die Branntwein-, Wein- und Bierakzise an Jörgen Schübbe gegen
eine jährliche Zahlung von sechs Reichstalern verpfändet, vgl. StadtA Wetter,
A V c 83 und A IV 1025.
23)
Der Bürger Wilhelm Frone streckt der Gemeinde Wetter am 8. April 1622 wegen hochster
anligender Not dieser beschwerlichen Einlegerungh neuberger und hyspanischen Kriegsvolks
die Summe von 20 Reichstalern vor. Bis zur Ablösung dieser Summe durften Frone und seine
Erben einen Garten bewirtschaften, vgl. ebd., A VII 148. Diese Obligation wird 1630
geändert auf einen Garten fur der Pforten, somit ist diese Summe noch immer
nicht abgelöst.
24)
Ebd., A IV 1023. Adolf Bülbering war zu dieser Zeit Bürgermeister und Johansen von
dem Broike Ratsverwandter. Die Hauptsumme wurde offenbar schon wie geplant im selben Jahr
zurückgezahlt, doch die Quittung verloren, so daß 1641 und 1644 eine nochmalige
Inaugenscheinnahme im Dortmunder Protokollbuch nötig war.
25)
Hierzu Schwarzenau (wie Anm. 4), S. 35-37.
26)
Als Ausnahme kann die Unterstützung der Gemeinde Wetter für Kriegsvolk in Essen im
Jahre 1638 gelten. Hier mußten monatlich 40 Reichstaler aufgebracht werden und Wetter
versuchte sich dieser Steuer mit dem Argument zu entziehen, daß man schon gemeinsam mit
den anderen Freiheiten der Grafschaft Mark das Buttlar´sche Regiment unterhalten müsse
und somit Volmarstein diesen Anteil tragen müsse. Der Amtsdrost von Romberg stellte zwar
klar, die Freyheit Wetter, weil [...] sie jederzeit bey der Stetten angeschlagen wirdt,
solten sie billich bey diesem Essischen assignirten Contribution nicht eingezogen werden,
doch um Unheil zu verhüten wurde amtlich entschieden, daß Volmarstein 13 und Wetter
27 Reichstaler zahlen sollte, vgl. ebd. A IV 637. Auch ein Repartitionszettel von 1641 belegt
die grundsätzliche Trennung von Dorf/Freiheit Wetter und Amt Wetter, vgl. ebd. A IV 1033.
Zur verfassungsrechtlichen Sonderstellung der kleinen Städte und Freiheiten in der
Grafschaft Mark vgl. die grundsätzlichen Bemerkungen von Dietrich Thier: Die Tage der
kleinen Städte und Freiheiten in der Grafschaft Mark, in: Jahrbuch des Vereins für
Orts- und Heimatkunde in der Grafschaft Mark 93/94, 1995, S. 161-188.
27)
Um die Repartition der Steuersumme auf die drei Gerichte Schwelm, Hagen und Herdecke/Volmarstein
ging es im Steuerstreit von 1645. Zum alten Verteilungsschlüssel s.o. (Anm. 13).
28)
Siehe Otto Schnettler (Bearb.): Ein Steuerstreit im ehemaligen Amt Wetter am Ende des
Dreißigjährigen Krieges, Hattingen 1932, vor allem die nach Bauerschaften
gegliederten Schatzungszettel.
29)
Über das Ausmaß der Privatverschuldung und des allenthalben darniederliegenden
Geldverkehrs auf dem Lande gibt uns die Edition der Steuerstreitakten von Schnettler
(wie Anm. 28) Einblick, vgl. hier insb. die Angaben zu den Privatschulden, aber auch die
Angaben zu den ausstehenden Beträgen der Menschen des Gerichts Volmarstein/Herdecke,
ebd. S. 222-230. Hier belaufen sich die Privatschulden auf über 50000 Reichstaler. Der
Richter zu Hagen gibt für die Privatschulden zu Hagen eine Verschuldung in Höhe
von 121829 Talern an, vgl. ebd. S. 244.
30)
Vgl. dazu auch die beiden Studien, die auf der Basis der Steuerstreitakten entstanden sind.
Reinhold E. Lob: Der Zustand der Agrarlandschaft in der nordwestlichen Grafschaft Mark im
Jahre 1645. Ein Beitrag zur Erforschung der westfälischen Kulturlandschaft im Zeitalter
des Dreissigjährigen Krieges, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und
Agrarsoziologie 25, 1977, S. 35-60 und Gisela Lange: Steuerpflichtige Güter im Amt
Wetter 1645. Ein Beitrag zur Agrargeschichte der Grafschaft Mark am Ende des
Dreißigjährigen Krieges, St. Katharinen 1995. Beide Untersuchungen gehen fehl
in der Annahme, daß die Steuerstreitakten die gesamten steuerpflichtigen Güter
des Amtes Wetter enthalten, denn hier tauchen die dem Amt Wetter zugehörigen Personen
von Dorf und Freiheit Wetter überhaupt nicht auf, da sie gemäß ihrer
Sonderstellung zur Steuer der Städte und Freiheiten der Grafschaft Mark herangezogen
wurden.
31)
Mit der Einnahme von Lippstadt, Soest und Paderborn hatte Christian von Braunschweig, der
für die Kurpfalz und mit den vereinigten Niederlanden stritt, den Zugriff auf weitere
Kontributionszonen, vgl. hierzu Gunnar Teske: Bürger, Bauern, Söldner und Gesandte.
Der Dreissigjährige Krieg und der westfälische Frieden in Westfalen, Münster
1997, S. 51f.
32)
Ebd. S. 53f. Die 14tägige Belagerung von Dortmund soll an Glatteis und einsetzendem
Tauwetter gescheitert sein, vgl. dazu Albrecht Brinkmann: Dortmunder Heimatgeschichte,
8. Aufl., Dortmund 1963, S. 152.
33)
Dazu Johannes Ursinus (wie Anm. 16), S. 243f.
34)
Tatsächlich wendete sich allmählich für Christian im März 1622 das Blatt
und er wich schließlich im Sommer aus seinen westfälischen Quartieren nach
Süden aus. Im Herbst kam er zwar nochmals ins Münsterland, doch vertrieb ihn nun
eine kaiserliche Armee unter dem Grafen Heinrich von dem Berge, vgl. Ursinus, ebd. S. 249.
35)
Der Obrist von Erwitte war dem Kommando des Grafen von Anholt zugeordnet. In der retrospektive
beschreiben die Beamten und Ritterbürtigen der Grafschaft Mark 1638, daß in den
Jahren 1624 bis 1628 überwiegend kaiserlich-ligistische Truppen in der Grafschaft
Mark - vor allem im Winterquartier - unterhalten werden mußten,
so über zwei Jahre zehn Kompanien Reiterei von Erwitte, zusätzlich noch kaiserliche
Reiterregimenter der Obristen Gallas, von Buck und von Geleen, vgl. GStA Berlin, 1. HA,
Rep. 34, Nr. 143, unfol. Zu Schwelm vgl. Schwarzenau (wie Anm. 4), S. 15.
36)
Eine genaue regionale Grenzziehung ist kaum möglich, denn die festen Orte wechselten
häufig ihre Besatzung, wie sich dies an Lünen und Soest zeigen läßt.
Nach der Chronik von Georg Gerlich wechselte die Städte 1625 und 1626 mehrmals den
Besitzer, vgl. Franz Nigge (Hg.): Gerog Gerlich´s Chronik der Stadt Lünen, mit
einer Karte, Lünen 1905, vgl. S. 25, auch Rothert (wie Anm. 3), S. 151.
37)
Ebd., S. 157. Hierzu bei Renate Leffers nichts, vgl. dies.: Die Neutralitätspolitik des
Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm als Herzog von Jülich-Berg in der Zeit von 1636-1643,
Neustadt a.d. Aisch 1971.
38)
Diese Summe sagt nichts über die Höhe der abgelieferten Steuer aus, sondern nur
für die dabei auflaufenden anderweitigen Kosten, vgl. StadtA Wetter, A IV 387.
39)
Zur militärischen Lage vgl. Hubert Salm: Armeefinanzierung im Dreißigjährigen
Krieg. Der Niederrheinsich- Westfälische Reichskreis 1635-1650, Münster 1990, vgl.
Karte 1.
40)
StA Marburg, 4e, Jülich, 137, unfol.: Brief aus dem Hauptquartier Bocholt an die
märkischen Stände vom 14./24. Febr. 1633.
41)
Auch die Freiheit Wetter wurde unter Datum Hamm 4. März 1633 aufgefordert, sich an den
Gesandtschaftskosten nach Bocholt zu beteiligen, vgl. StadtA Wetter, A II 68.
42)
Vgl. den diesbezüglichen Brief aus Hamm an die Freiheit Wetter, Datum 29. März 1633,
ebd. A II 68.
43)
Diese Rückstände wie auch die Gelder für Landgraf Wilhelm sollten von den
Städten und Freiheiten nach Hamm geliefert werden, vgl. ebd. A II 68.
44)
Vgl. Helbeck (wie Anm. 17), S. 321.
45)
Hermann Esser: Aus den Tagen des 30jährigen Krieges, in: Heimatblätter für
Hohenlimburg 9, 1935, S. 137-184 und ders.: Hohenlimburg und Elsey. Ein Beitrag zur
westfälischen Orts- und Territorialgeschichte, Dortmund 1907, vgl. hier S. 223-233.
46)
GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 143, unfol. Dazumahln hat der schwedische Veltmarschalck
Dodo von Kniephausen eine gantze Armee ins Winterquartier gelegt, welche Hunger und Kummers
halber, da die Hessen die vornehmbsten Stätte eingehabt, wieder abweichen müssen.
Die Grafschaft Mark war nicht in der Lage mehr als eine große Armee im Winterquartier
zu versorgen!
47)
StadtA Wetter, A IV 396. Dafür wurden 2 Reichstaler und 20 Schillinge ausgelegt.
48)
Ebd.
49)
Vgl. die Obligationen von 1635 und insb. 1637, ebd. A IV 1032, A IV 229 und A IV 1021f.
50)
Ebd. A IV 399.
51)
Es ist schwer, diese ins Auge springende Tatsache zu bewerten, doch immerhin kann festgestellt
werden, daß ein fester Kern von etwa 11 Steuerpflichtigen an dieser Reduzierung des
Steuersumme teilnehmen konnte, vgl. Restanten-Liste, ebd. A IV 399.
52)
Ebd. vgl. Extrakt vom 10. Februar 1656. Ansonsten wären die Steuerrückstände
auf über 60 Reichstaler gestiegen. Auf Schwelmer Restantenlisten verweist auch
Schwarzenau (wie Anm. 4), S. 14 und S. 33f.
53)
Erinnert sei an die Drohung Landgraf Wilhelms V. von Hessen-Kassel vom 14./24. März 1633,
daß entweder die Grafschaft Mark Geld zum Truppenunterhalt abliefere oder aber die
Soldaten die nötige Summe durch militärische Exekution selber einbringen werden.
54)
StA Marburg, 4f, Bentheim-Limburg, 4, unfol. Plünderungszettel vom 1. Aug. 1648.
Geplündert wurden 5 Bettlaken, eine Decke, drei Hüte, einige Leinenhemden, neue
Strippe und an Hausgerät u.a. sogenannte Barden.
55)
Ebd.: Item die gantze Nacht gefressen und gesoffen, berechnet ad 2 Reichstaler.
Auf die Gefährlichkeit betrunkener Soldaten für Leib und Leben weist die Tötung
von Glasemachers Hausfrau in Schwelm hin, vgl. Schwarzenau (wie Anm. 4), S. 16.
56)
Vgl. das Schreiben der Gräfin Johanneta Elisabeth aus Hohenlimburg vom 9. August und die
Antwort der Kasseler Räte vom 16. August 1648. Die Beamten in Kassel verwiesen auf den
örtlich zuständigen Rat Andreas Christian Pagenstecher, der es soweit einrichten
solle, daß die Gräfin sich wegen der Kontribution nicht allzu hoch beschwert
fühle, vgl. StA Marburg, 4f, Bentheim-Limburg, 4, unfol.
57)
Schnettler (wie Anm. 28), S. 199 u. 202 : [...] und ist ein sölch kalt Orth,
daß das Obs und Eckern mehrertheils verfrieret. Die keyserischen Fouragier haben diese
geringe Paurschaft gantz ausgeplündert.
58)
Dieses Beispiel stammt aus den Ermittlungen gegen Caspar Reinermann, der als ein
Kriegsgewinnler 1664 angeklagt wurde, jedoch trotz erheblicher Verdachtsmomente
gegen eine unlautere Amtsführung von der Anklage absolviert wurde, vgl. GStA Berlin,
1. HA, Rep. 34, Nr. 253 (Wetter), unfol. Zu Ennecken Küper vgl. den Vorwurf in der
Befragung Reinermanns, Frage 116: Ob er nicht von Ennecken Kuper zu Asbeck wegen der
freien Contribution zwölf Reichstaler empfangen, ihr die Quitung aber darob vorenthalten,
darüber die Hessen sie weg, ihr ihre Kühe genohmen, deswegen sie den Hof ein
Halbjahr lang verlassen, undt endtlich die Kühe bey Schinder Dieterichen mit acht
Reichstalern widder gelöset?, worauf Reinermann vorgibt, sich nicht erinnern zu
können. Reinermann kam relativ mittellos 1631 aus Kamen als Amtsschreiber nach Wetter,
wurde 1636 Gerichtsschreiber zu Hagen und vor 1649 Richter zu Wetter (+ 1668). Nach den
Steuerstreitakten war das Sattelgut Ennecken Küpers von Steuerleistungen befreit, doch
offensichtlich kann in diesem Fall die Exemtion nicht durchdringen, vgl. Schnettler
(wie Anm. 28), S. 202.
59)
StadtA Wetter, A IV 637. Es handelt sich um Steuern für den Obristen Corasco: Wann
wir nun in der Gefahr leben, dass wir ahn Stundt darumb [wegen des Geldes] gefordert, und
gleich auch executirt werden sollen, und aber bishero durch continuirliche Einquartierung
und Contributiones zu mahl ausgemergelt, [...].
60)
Die Gemeinde Wetter mußte vom 30. März 1638 bis zum Ende Februar 1639 Kriegslasten
in einer Gesamthöhe von 1356 Reichstalern tragen. Die Summen entstanden durch die
Einquartierung von Reiterei Landsbergs, Butlers, Velbrugs und für hanauische Truppen
in Dortmund, für hatzfeldische Truppen in Schwerte und für ein Regiment von Corasco
in Essen, vgl. StadtA Wetter, A IV 394.
61)
Ebd. A IV 1033, vgl. das Schreiben aus Neuss vom 10. Juni 1643. Der Korporal Jacob Sontag
wird zur Steuerexektion in die Grafschaft Mark geschickt und soll für die empfangenen
Summen ordentlich quittieren. Sobald eine Zahlung verweigert wird, hat er dieselbe
mit Zuziehung einicher bey sich habender Soldaten durch militarische Execution zur willigen
Zahlung zu zwingen und heimb zu suchen.
62)
Vgl. zu den Aussagen des Richters Wortmann Schnettler (wie Anm. 28), S. 243f. Richter
Wortmann war seit 1613 im Amt und kannte die Verhältnisse gut, obgleich seine Angaben
etwas übertrieben sein mögen. Er starb in den keineswegs friedlichen
Nachkriegszeiten 1653 gewaltsam durch den Major von Büren, der ihn entleibte.
Der Sohn des Richters - Bernhard Robert Wortmann - wurde auf betreiben der
Adligen und Amtsvorsteher der Bauerschaften sowie auch des Pfandschaftsinhabers Graf Johann
zu Sayn-Wittgenstein auf die vakante Richterstelle berufen, nicht zuletzt zum Trost der
Witwe Olympia Bordelius Wortmann und weil der Verstorbene 10 Kinder hinterließ.
Vgl. dazu GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 87, unfol., siehe die Schreiben vom Grafen zu
Wittgenstein vom 5. September 1653 und der Adligen und Vorsteher der Bauerschaften vom
14. Okt. 1653.
63)
Das dies tatsächlich eine Falschmeldung ist, wird durch den Tod des Richters Wortmann
im Jahre 1653 deutlich, weil dort die 40jährige Richtertätigkeit Wortmanns
festgestellt wird. Möglicherweise war aber von vorneherein nicht Wortmann, sondern ein
zwischenzeitlich von Pfalz-Neuburg eingesetzter Richter zu Hagen - Dethmarus
Höinckhaus - gemeint, über den noch im August 1636 im Zuge der Besetzung
der Gerichtsschreiberstelle in Hagen etwas verlautet, vgl. zu diesen Vorgängen GStA
Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 87, unfol.
64)
Ebd., Brief des Rentmeisters Johann Kremer aus Köln vom 8. Sept. 1636. Er schreibt,
daß der Richter Wortmann zu Hagen vor wenigen Tagen, als eine käyserliche
Parthey von Limbergh, denselben wegen geforderter Contribution gefangen nehmen, und er sich
verbergen wollen, einen solchen schweren Fall gethan, dass daran den 5. dieses Monats
Septembris thodts verfahren, dahero alsolcher Richterdienst höchstgedachter Ihrer
churfürstlichen Durchlaucht anderwerts zuersetzen, anheimb gefallen. Ein Irrtum
Kremers ist wahrscheinlich, denn er hielt sich zu dieser Zeit in Köln auf und war
seinerseits auf Informationen aus zweiter Hand angewiesen.
65)
GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 253, unfol.
66)
Helbeck (wie Anm. 17), vgl. S. 320. Beide wurden nach 22 Tagen Geiselhaft gegen die
geforderte Kontribution freigelassen.
67)
Ebd. S. 323. Zu dieser Zeit fungierte er als Stadtrentmeister, vgl. auch Schwarzenau
(wie Anm. 4), S. 18-20, der auf die Bemühungen zur Auslösung der ranzionierten
Personen hinweist, auch ebd. S. 25.
68)
Zu den Verschleppungen Essener Bürger nach Kaiserswerth in den Jahren 1634/35 vgl. die
Chronik von Heinrich Kaufmann (wie Anm. 16), S. 162, viele Beispiele auch bei Teske
(wie Anm. 31), S. 111f. Der in Westfalen bekannte Spruch ab nach Kassel stammt
möglicherweise aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Zur Verschleppung
vom Hof vgl. den Fall des Tagelöhners Jörgen Schütler aus Esborn. Über
ihn steht: Hat lange gefangen gesessen und seines Viehes zumahl beraubt,
Schnettler (wie Anm. 28), S. 186. Da im Gericht Hagen die Kriegssteuer für die
einquartierten Truppen Colloredos nur zu zwei Drittel bezahlt wurde, flüchteten 1636
viele von Haus und Hof und verbargen sich im Wald, vgl. ebd. S. 245.
69)
Schnettler (wie Anm. 28), S. 201f.
70)
Ebd. S. 184. Dieses Beispiel aus der Esborner Bauerschaft.
71)
Ebenfalls Bauerschaft Esborn, ebd. S. 189.
72)
Ebd. S. 286, ähnlich auch die Kinder der Witwe von Cordt Schmalenbeck (Esborn), deren
Kinder in den
Krieg gelauffen, vgl. S. 184.
73)
Vgl. Merckersche Chronik (wie Anm. 15), 2. Teil, S. 13: Sie haben etzliche mahl aus
der Kirchen gemustert.
74)
GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 143, unfol., vgl. Gravamina der Beamten und
Ritterbürtigen der Grafschaft Mark 1638: [...] der von Bonninckhausen mehr
als 1500 Pferde und ein ohnzehliges an grossen und kleinen Viehe hat nehmen und ausser
den Emptern Wetter und Altena hintreiben lassen.
75)
Neben Beispielen aus Asbeck sind dies insbesondere Aussagen aus der Esborner
Bauerschaft, vgl. Schnettler (wie Anm. 28), S. 186 u. 191. Zur Ermordung des
Iserlohner Bürgermeisters Henrich Duisberg und der Ausplünderung der Stadt
1633 durch Truppen Bönninghausens vgl. Teske (wie Anm. 31), S. 106. Hillebrand
Oversteberg aus Sprockhövel berichtet rückblickend über die Forttreibung
seiner Tiere, weil die Steuern des Amtes Blanckenstein nicht erlegt waren, vgl. Fritz
Lehmhaus - Wilhelm Fox: Aus der Geschichte der Evangelischen Kirchengemeinde
zu Sprockhövel 1150-1984, Sprockhövel 1984, S. 58f.
76)
Die Ritterbürtigen und Vorsteher des Gerichts Hagen reichten den kurfürstlichen
Kommissare eine Petition am 22. März 1645 ein und wiesen vor allem auf die vielen
Durchzüge im Gericht Hagen hin: Es ist leider landtkundig, daß bey
Occupirung des Hauses Limpurg von der ksl. Armee unterm Generalwachtmeister
Bonnickhauß, item bei verschiedenen Marchen [... das Gericht Hagen] so gahr zu grundt
ruinirt und ausgeschopfet, daß mit Weib und Kindt von Haus und Hof verlauffen müssen,
adeliche Heuser, Kirchen und alles ausgeplündert. Auch in einem anderen Schreiben
wird auf die ungünstige Lage an der Kölner Fernhandelsstraße Bezug genommen,
so daß das Gericht von fast allen Märschen zwischen Rhein und Elbe betroffen
gewesen sei, vgl. Schnettler (wie Anm. 28), S. 14 und 246. Zum Amt Altena vgl. Meier
(wie Anm. 17), Bd. II., S. 238-240.
77)
In manchen Quellen heißt Nicolaus Wildt von Beleck der Kirchbrenner. Zu
seiner Haftentlassung aus Altena - wofür die märkischen Beamten den
Bürgermeister von Iserlohn und Schwager Belecks Bernhard Greving verantwortlich
machten - vgl. das Schreiben der Beamten aus Schwerte vom 8. April 1638, GStA
Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 143, unfol. Im Injurienprozeß vor dem Reichskammergericht
zwischen Greving und dem märkischen Ritterschaftssyndikus Kumpsthoff werden diese und
andere Begebenheiten eingehend beleuchtet, vgl. StA Münster, RKG G 531/1644 und RKG
G 532/1648.
78)
Nacherzählung dieser Begebenheiten in den Gravamina von 1638 (wie Anm. 74).
79)
Bitter schließen die Beamten mit dem Fazit: Vor Gott und der Weldt [seind diese]
grausame Gewaltthaten ohnbestrafft verpleiben.
80)
Die Essener Bürger wehrten sich 1628 durch eine Prozeßführung am
Reichskammergericht, vgl. HStA Düsseldorf, RKG E 655/1981. Die Bürger versuchten
die Äbtissin Maria Clara zur Abschaffung der 13 eingelagerten Kompanien spanischer und
italienischer Truppen zu verklagen. Die Sache wechselte 1630 an den kaiserlichen
Reichshofrat. Kurze Geschichtserzählung auch in der Merckerschen Chronik
(wie Anm. 15), 2. T., S. 20.
81)
Dazu Darpe (wie Anm. 3), S. 230f u. Abresch (wie Anm. 16), S. 13-16. Für Hinweise
danke ich Herrn Hermann Hirschberg, vgl. auch ders.: Die Reformation in Voerde, in:
Schriften des Schwelmer Heimatvereins 42, 1990.
82)
Zu Schwelm vgl. Helbeck (wie Anm. 17), S. 317f und zu Wetter vgl. die Bemerkungen des
Chronisten Johannes Ursinus zur katholischen Messe des Jesuiten Wilhelm de Bois (Boos) im
Jahre 1629, siehe ders. (wie Anm. 16), S. 257, auch Johann Dietrich von Steinen:
Westphälische Geschichte, 4. Teile, hier Bd. III/2, Lemgo 1755, S. 1453.
83)
Dazu Helbeck (wie Anm. 17), S. 308 u. 320, wie auch schon Steinen (wie Anm. 82), S. 1303
und Schwarzenau (wie Anm. 4), S. 17.
84)
GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 143: Märkischer Abgeordneter Memorial
(vor dem 4. April 1637): Die Beamte wünschten eine Bestrafung der Truppen in Wesel,
da dieselben bei Abpressung sicherer Gelder die vorhin ausgeäste Underthanen
beym Fewr in Wannen gebraten.
85)
Vgl. Steinen (wie Anm. 82), S. 1469f.
86)
Merckersche Chronik (wie Anm. 15), 2. Teil, S. 30f: Hinricus Fabritius sei ohn
einige Ursach, aus lauter blutdürstigen und mörderischen teuffelischen Freffel,
erschossen worden, welcher Verlust der Kirchen Christi zum mercklichen Nachtheil gereicht
und dahero mit heissen Thränen pillig zu beweinen.
87)
Hinter den stereotypen Wendungen, daß dieser oder jener Hof abgebrannt oder von den
Kriegsleuten ruiniert worden sei, stecken menschliche Schicksale, die in den Quellen
nicht faßbar sind. Nicht nur wegen der Verschleppungspraxis flüchteten die
Einwohner in Wald- oder Höhlenverstecke, sondern weil streifende Soldaten stets
eine Bedrohung darstellten. Siehe Schnettler (wie Anm. 28) auch Lange (wie Anm. 30),
S. 8-10. Im Amt Altena waren 1628 bereits 200 der besten Güter wüst und öd,
vgl. Meier (wie Anm. 17), Bd. I, S. 197.
88)
Burkhardt (wie Anm. 8), S. 234f.
89)
Helbeck (wie Anm. 17), S. 322, vgl. auch die vielen Hinweise auf Botengänge bei
Schwarzenau (wie Anm. 4).
90)
Diese Rückzugsmöglichkeit wurde im Dreißigjährigen Krieg wie auch im
Franzosenkrieg 1672 genutzt, vgl. Steinen (wie Anm. 82), S. 1420. Steinen stützt sich
im übrigen fast wörtlich auf eine Schrift des Schwelmer Arztes Johann Heinrich
Schütte aus dem Jahre 1733 (Neue Beschreibung des Schwelmer Gesundbrunnen).
91)
Alfred Blum: Chronik der Kluterthöhle in Ennepetal Altenvoerde, Ennepetal 1954,
S. 13, 18 u. 21.
92)
Die Geldstrafe belief sich bei Wachtversäumnissen auf 4 Pfennig. Die Eingesessenen
des Dorfes durften ihre Mobilien in die Freiheit und drinstehende Capelle
flüchten und tempore necessitatis verweichen, vgl. StadtA Wetter, A X 8. Zum
Wachtstreit von 1633 um die Tagwacht und die Brüchtenstrafe von 5 Goldgulden
für die Dorfschaft vgl. ebd. A I 219.
93)
Vgl. die Beispiele aus dem Jahr 1635, StadtA Wetter, A IV 396.
94)
Hier wäre das Beispiel des Schwelmer Licentenkontrolleurs Philipp Massert
anzuführen, der sich durch ein Schreiben als ein exponierter Beamter bezeichnet,
der durch seine Stellung besonderen Kriegsbeschwerungen ausgesetzt gewesen sei.
Kurfürst Georg Wilhelm antwortet aus Cölln a.d. Spree (8. Aug. 1637), daß
er ohne den Schutz des kurfürstlichen Amtes wohl sogar mehr hätte leiden
müssen und ersetzt daher den Schaden Masserts nicht, vgl. GStA Berlin, 1. HA,
Rep. 34, Nr. 209, unfol.
95)
Buschmann (wie Anm. 3), S. 59f u. 344, siehe auch Bestallungsdekret vom 5. April
1590: GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 253, unfol.
96)
Die Bitte vom 10. Juni 1639 - wahrscheinlich für den ältesten
Sohn Jürgen Friedrich von Romberg - wird ohne Begründung abgeschlagen,
vgl. ebd., unfol.
97)
Zur Eroberung Dortmunds vgl. die Niederhoff Chronik (wie Anm. 7), S. 118f. Zur
militärischen Entwicklung vgl. die Schriftstücke zur Jahreswende 1636/37: GStA
Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 143, unfol., vor allem die Schreiben um Milderung der harten
Einquartierungen seitens Kaiser Ferdinand II. vom 18. Oktober 1636 und von Maximilian v.
Bayern vom 9. Jan. 1637, beide aus Regensburg.
98)
So jedenfalls die Klagen der märkischen Beamten beim Kurfürsten, vgl. ebd.,
Schreiben aus Unna vom 7. März 1637.
99)
So äußert sich Graf Götz in einem arrogant-unverschämten Brief
gegenüber dem Kurfürsten von Brandenburg vom 8. Juni 1637. Der Graf drückte
sein Bemühen aus, die Kontributionslasten gerecht zu verteilen, obwohl dem
Kurfürsten bekannt war, daß die geistlichen Nachbargebiete nichts zum
Unterhalt seiner Truppen beisteuerten.
100)
Ebd., Post Scriptum des Schreibens der Beamten vom 7. März 1638: Die Soldaten
wurden angestellt in specie zu Abkehrung der Cratzensteinischen Belegerung vor
der Statt Hattnegen [Hattingen] und Delogierung der Göltzischen Volcker ausser
der Freyheit Wetter.
101)
Ähnliches ist schon 1625 dem Drost zu Neustadt Leopold von Neuenhoff passiert,
der von Soldaten erst nach Unna, dann nach Lünen verschleppt wurde. Er wurde erst
entlassen, nachdem er die Amtseinnahmen übergeben und eine gewisse Barschaft für
die Sicherstellung des Adelssitzes Neuenhoff geleistet hatte. Vgl. ebd., Bericht der Beamten
vom Januar 1625.
102)
Ebd., vgl. Bericht der Beamten und Ritterbürtigen an den Kurfürsten, Datum
Wetter den 30. September 1637. Die Behandlung der Unterhändler wird als die
höchste Wildheit bezeichnet.
103)
Ebd., Gravamina der märkischen Beamten 1638.
104)
Diese Schätzzahl ergibt sich aus seiner Amtsbestallung 1590.
105)
Schon vor 1635 kam es zu einer gewaltsamen Pfändung/Plünderung in dessen
Verlauf Rutger von Romberg auf Unna-Maasen getötet wurde, vgl. den
Reichskammergerichts- prozeß Bernhard von Romberg ./. Bürgermeister Dr. Heinrich
Krackrügge zu Unna und Bürgermeister Wilhelm Storm zu Unna, StA Münster,
RKG K 135/450.
106)
Vgl. GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 143, unfol. Der Drost zu Bochum meldet fälschlich,
daß Romberg in diesem Zusammenhang verstorben sei. Dies ist unzutreffend, denn noch
im November 1638 liegt eine Verfügung Rombergs vor (StadtA Wetter, A III 637), auch
bezieht sich seine Ehefrau in ihrem Schreiben (wie Anm. 96) auf seinen Tod kurz vor dem
25. Mai 1639.
107)
Ebd., vgl. die Gravamina (wie Anm. 74): Hat der Herr Veltmarschalck Graf von Gotzen
dem churfürstlich brandenburgischen Rhat und Drosten zu Wetter Bernhardten von dem
Rombergh, seinen adelichen Sitz zu Maessen, Ambtz Unna, ohnlengsten einnehmen, besetzen
und in verwahr nehmen lassen, gestalt zeithero an Viehe, Kornfrüchten, vivres und
andern Eigedoemb [Eigentum] und Mobilien, was dessen ihre Excellentz nacher Dortmundt
haben wollen, abgeführt, wozu der Drost die Besatzungh des Hauses auf seine Kösten
müssen unterhalten.
108)
Ebd., Rep. 34, Nr. 253, unfol., vgl. die Steuerrechnung des Amtes Wetter von Caspar
Reinermann, offensichtlich 1654 aus den Originalen zusammengefaßt, 73 Blätter
intern foliiert, hier fol. 53rf. In dieser wichtigen Quelle sind etliche Verehrungsgelder
an die Kriegsparteien, Landtagskosten und Gesandtschaftsreisen des Syndikus Kumpsthoff
verzeichnet, die auf das Amt Wetter repartiert wurden.
109)
Belegt nur aus der Steuerrechnung Reinermanns (wie Anm. 108). Theis von Ende und die
anderen drei Soldaten wurden zunächst mit der scherffe examinirt und
dann am 28. Februar 1638 hingerichtet. Andere Einzelfälle bei Teske (wie Anm. 31), S. 71.
110)
Vgl. Merckersche Chronik (wie Anm. 15), 2. Teil, S. 15 (28. Februar 1624). Der Pastor
nimmt an, daß es sich um einen Mord oder einen Selbstmord handelt.
111)
Beispiele für Hochwasserschäden an der Ruhr sind vorhanden, vgl. ebd. A XI 95,
auch GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 239 (Volmarstein), unfol. Schreiben der Eingesessenen
der Freiheit Volmarstein bezüglich der dritten Garbe vom 21. Juli 1645.
Hier wird u.a. darauf Bezug genommen, daß jährlich die Ruhr über die Ufer
trat und die Äcker ausfloeten thuet. Zu den Haus- und Flurschäden
allgemein Schnettler (wie Anm. 28).
112)
Teske (wie Anm. 31), S. 124. Zur epidemischen Ausprägung auch Karl Kisskalt:
Epidemiologisch- statistische Untersuchung über die Sterblichkeit von 1600-1800, in:
Archiv für Hygiene und Bakteriologie 137, 1953, S. 26-42, hier S. 32-37. Über
die Pest in der Grafschaft Mark vgl. auch das Werk des klevischen Archivars Adolf
Wüsthaus: Historische Beschreibung dessen, was sich von anno 1609 bis in das Jahr
1668 (1690) inclusive [...] zugetragen, 5. Bde., vgl. hier Bd. 2, fol. 73, siehe
HStA Düsseldorf, Handschriften C III 5, Bd. II., fol. 73. Vgl. jetzt auch Otto
Ulbricht: Pesterfahrung: Das Sterben und der Schmerz in der Frühen
Neuzeit, in: Medizin, Gesellschaft und Geschichte 15, 1997.
113)
Steinen (wie Anm. 82), Bd. IV, 2, S. 1532.
114)
Darpe (wie Anm. 3), S. 231.
115)
Im August 1619 verstarben beide Bürgermeister an der Pest. Bis Mai 1620 waren
348 Menschenleben zu beklagen, vgl. Thomas Weiß: Hattingen - Chronik,
Veröffentlichung aus dem Stadtarchiv Hattingen 14, Erfurt 1996, S. 49.
116)
Steinen (wie Anm. 82), Bd. III, 2, S. 1182, 1227, 1292, 1412 u. 1416.
117)
Darpe (wie Anm. 3), S. 246 weist auf die Dauer von 1635 bis 1636 und auf den Tod eines
Bürgermeisters und etlicher Ratsherren hin. Zu Dortmund vgl. Fahne (wie Anm. 8),
S. 317. In Hattingen bricht die Pest sowohl 1627 als auch 1631/32 aus. In der letzten
Pestwelle sterben nochmals 394 Menschen, vgl. Weiß (wie Anm. 115), S. 50f.
118)
Nach Wilhelm Clöer (Bearb.): Das 1000jährige Schwerte, o.O. 1947, S. 21.
119)
Helbeck (wie Anm. 17), S. 321 und Schnettler (wie Anm. 28), S. 15: Über welchem
allem in Anno 1636 von Gott dem Allmechtigen durch die Pestseuche derogestalt heimgesueget,
daß allein im Kirgspell Hagen (ausgeschlossen die Kirspele Boel und Dahl) über
2400 Menschen verstorben.
120)
Steinen (wie Anm. 82), Bd. III, 2, S. 1470 u. 1522.
121)
Zu den folgenden Ausführungen, vgl. StadtA Wetter, A VII 46, auch Buschmann
(wie Anm. 3), S. 292.
122)
Die Croner´sche wie auch andere Eingesessene wurden um Hilfe gebeten, doch die
Angst vor Ansteckung überwog offensichtlich bei den meisten Personen, obgleich
für diesen Dienst 10 Reichstaler versprochen wurden.
123)
D.h. Reiterei und Fußsoldaten.
124)
Ebd.: [...] sie die Kriegsleute die todten Corper erbarmtlich aus dem Hause in Kot
und Mist geworffen, welche sie Wittibe und ihr Eheman salligh etzliche Tagh und Necht
unter blawen Hemmel in grosser Kelte und Frost, ehe sie haben konnen begraben werden, fur
Katzen und Hunte hetten bewachen müssen.
125)
Anfangend mit den 100 Schweden, die sie kurzfristig während der Pest im Haus hatte,
führt sie noch zwei Reiter mit Pferden (140 Tage), zwei Pferde (84 Tage), nochmals
zwei Reiter mit Pferden (133 Tage), holländische Reiter, 28 kaiserliche Soldaten,
zwei weitere Soldaten (den Sommer über), zwei Soldaten (den Winter über), drei
Pferde und fünf Soldaten (35 Tage) und schließlich nochmals drei Pferde
(21 Tage) auf.
126)
Vgl. die Restantenliste, StadtA Wetter, A IV 399. Indirekt werden die angegebenen
Steuerzahlungen von Ursula durch die Restantenliste belegt, denn Henrich Fischers Haus
taucht dort nie auf, sondern nur Henrich Fischers Lenderei.
127)
Ebd. A IV 1049, vgl. den Hinweis des Drosten auf den kurfürstlichen Befehl, daß
der Gerichtsschreiber Hackenberg und der Gerichtsfronbote von den Steuern und
Einquartierungen befreit bleiben sollten (1651/1655). In diesem Schriftstück wird
Bezug genommen auf den Streit von 1641, der in gleicher Weise zugunsten Hackenbergs
beigelegt worden war. Siehe auch Dietrich Thier: Die märkische Freiheit Wetter.
Burgmannenhöfe, Verwaltun, Bebauung und Gewerbe vom Mittelalter bis zur Gegenwart,
Hagen 1989, S. 57f.
128)
Er konnte sich auf eine pfalz-neuburgische Befreiung von Personallasten vom 5. Juni 1624
berufen, vgl. ebd. A VII 27, unfol., Reprobationsschrift von 1643.
129)
Zum Prozeß Klöver ./. Gemeinde Wetter vgl. ebd. A VII 27. Der Prozeß
läuft von 1640 bis 1643 im wesentlichen bis zum Zeugenbeweis. Immerhin sollte die
Witwe Klöver doch durch kurfürstlichen Reskript vom 4. Januar 1641
vorläufig zur Steuerzahlung mit Ernst angewiesen werden.
130)
Ebd., unfol. Repetitio dictorum Testium [...], o.Dat. Dort wird
zusammengefaßt: Wan nuhn Klover zeit seines wehrenden Richterdienstes
frey plieben, kond der Wittiben jtzo keinen Vorschub geben, erwogen die Richtere der
Graffschafft Marck dieses Orths, wegen ihres Dienstes ihre Güthere, welche sie
selbst bewohnen und gebrauchen, von Contributionen und Lasten frey haben, wie landtkundigh
ist, aber solche Freyheit hat mit Klovers Todt auffgehoret, oder durch Endigungh seines
Lebens auch ein Ende genohmen, dass die Wittibe solcher Freyheit nach seinem Todt sich
nicht lenger zuerfreuen gehabt. Siehe auch Thier (wie Anm. 127), S. 58.
131)
Vgl. Schwarzenau (wie Anm. 4), S. 33.
132)
Vgl. Helbeck (wie Anm. 17), S. 326. Dösseler (wie Anm. 3), S. 260 zitiert die Klage
des Amtmannes zu Wetter im Jahre 1650 über die Steuerrezeptoren und Kirchspielsvorsteher,
daß selbige bey antritt ihrer Receptour nicht eines Thalers werth mechtig
gewesen, und sich in kurtzem also bereichet, daß selbige nun die Vornembste und
Reichste des Ampts sind. Ferner zögen sie die wüsten Güter für
ein Spottgeld an sich, überließen aber den Untertanen die ganze Steuerlast.
133)
Der Kommission gehörten Gerhardt von der Recke zu Witten, Christoph Philipp von Loe,
Amtmann zu Wetter, Johann Friedrich von Omphal, Giesbert Bernhardt von Bodelschwing und
Paul Ludwig an, vgl. die gebundenen Inquisitions-Acta gegen Richter Reinermann 1664-1666,
GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 253, unfol.
134)
Offensichtlich die Scheder Höfe. Auf die Frage, wie er an diese Höfe gekommen
sei antwortet Reinermann: Die Scheiderhöffe hette wüste gelegen, also das
das Satlandt mit Büschen undt Brainan [?] bewachsen, gestalt man das Ackerlandt undt
Busch nicht unterscheiden können. So hette er dieselbe vor erst etliche Jahr lang von
deme von Ryswick gepfacht, undt folgendts als er seiner Dochtermann Brautschatz mitgeben
sollen, daselbe Gelt darahn gelagt, und hetten sie beede die Scheider Höfe zusammen
gekaufft. Wieviel die gantze Summa des Kauffgeldts seye wisse er nicht, die zwen letzte
Termin aber desselben weren tausendt Reichstaler gewesen, vgl. ebd. Frage 11.
135)
Es handelt sich um einen Hexenprozeß gegen zwei Beschuldigte der Familie Cleffmann
nach 1646. Nach Wasserprobe, Folter und Hinrichtung von Johann und Clara Cleffmann
mußten die Erben alle aufgelaufenen Gerichtskosten bezahlen. Die inhaftierte
Schwester Gretgen wurde freigelassen. Der Vorwurf gegen Reinermann geht dahin, daß
er wegen vorgegebener Gerichtskosten eine Schuldverschreibung in Höhe von 300
Reichstalern an sich gebracht habe, vgl. ebd. Fragen 51; 94ff. 1664 beschuldigte der
Amtsdrost Christoph Philipp von Loe den Richter, er habe die Leut in der Tortur
gefragt, undt etliche seiner Feinde mit Nahmen genennet, ob dieselbe nicht zaubern
könten, was in der Halsgerichtsordnung ganz und gar verboten sei. In derselben
Quelle wird behauptet: So lässet sich auch an unterschiedlichen Orten der
Teuffel in Reinermanns gestalt sehen, wan er gleich weit verreiset ist, vgl. ebd.,
Brief an den Kurfürsten aus Wetter vom 18. März 1665.
136)
Vgl. ebd., unfol. den Briefwechsel der Zeit vom Oktober 1664 bis März 1665. Schon am
20. August 1646 schrieb der Drost von Wetter Hans Friedrich von Loe an den Kurfürsten
und unterrichtete ihn über die Unterschlagungen Reinermanns (ebd.).
137)
Caspar Reinermann starb 1668, vgl. die Taufeintragungen im Streit um die Einpfarrung des
Gutes Schede zwischen dem Konsistorium zu Herdecke und dem Prediger Tripper zu Wetter 1786,
GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 103 (Herdecke), unfol., auch Buschmann (wie Anm. 3),
S. 49. Zum Absolutionsurteil vom 1. Mai 1666 siehe GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 253, unfol.
138)
Schon die Taufzeugen aus der regionalen Amtselite weisen 1642 auf den Aufstieg Caspar
Reinermanns hin, vgl. GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 103. Zum Richterdienst der
Reinermanns vgl. auch Buschmann (wie Anm. 3), S. 49. Ab 1670 war Caspar Reinermanns
Sohn Johann Friedrich im Richterdienst, gefolgt schließlich 1675 von Bernhard
Caspar Reinermann (+ 1729).
139)
GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 253, unfol. Siehe das Schreiben Wittgensteins vom
30. Juli 1645.
140)
Ebd., Pfandverschreibung, Datum Königsberg den 2. Januar 1646. Die Pfandverschreibung
ist abgedruckt bei Wüsthaus (wie Anm. 112), Bd. II, fol. 343r-354r. Zusätzlich
zur Hauptsumme der 40000 Reichstaler wurde ein jährlicher Zins von 6% vereinbart,
was bei einer 15jährigen Laufzeit eine Zinssumme von 36000 Reichstalern ergibt.
Das Amt Wetter wurde verpfändet [344r] samt dessen allen und ieden
Appertinentien, hohen und niedrigen Jurisdiction, sowoll in Civil-, als auch
Criminalsachen (das ius Superioritatis, oder die hohe landtsfürstliche Obrigkeit
in Religion, Appellation, Landfolge und Landschatzungssachen, und was ferner derselben
hohen Obrigkeit anklebt, uns und den unserigen vorbehalten) und dan dazu gehörige,
und in einem absonderlich [344v] aufgericht und besiegelten Inventario specificierte
Erbgütere, Rechten, Zinsen, Mühlen, Gehöltz, Hoffe, Zehende, Dienste,
Fischereien, grobe und cleine Jagten [...]. Eine Aufstellung der
Domäneneinkünfte für die Jahre 1639-1643 weist durchschnittliche
Jahreserträge von 2117 Reichstalern und 39 Schillingen auf, vgl. GStA Berlin,
1.HA, Rep. 34, Nr. 253.
141)
Vgl. z.B. die Schreiben der Ritterbürtigen des Amtes Wetter gegen die
Verpfändung des Amtes, Datum Wetter den 20. August 1646 und das Schreiben des Drosten
Hans Friedrich von Loe vom gleichen Datum. Der alte Drost macht sich Sorgen um das Amt,
insb. um die Anwartschaft seines Sohnes auf die Drostei, die er vom Kurfürsten
am 11. April 1644 erhalten hatte. Der Drost wundert sich ferner, daß obgleich die
Kontribution monatlich etwa 3500 Reichstaler aus dem Amt ertragen würde, der
Kurfürst dieses Amt umb so wenig Gelt hergeben wolle. Ferner weist der
Drost auf die schweren Unterschlagungen des Caspar Reinermann hin und schlägt vor,
daß zunächst gegen Reinermann vorgegangen werde. Wenn der Landesherr die
kurfürstlichen Güter von Reinermann zurückerhalte, könnte das Amt
für eine viel größere Summe verpfändet werden. Zur
Pfandschaftsverlän- gerung um drei Jahre vgl. den kurfürstlichen Beschluß,
ebd., Datum Cöln a.d.Spree den 12. Nov. 1648.
142)
Zur Wechselwirkung der Besitzerwerbung Hohensteins mit dem Pfandschaftsbesitz Wetter
vgl. die Bemerkungen von Gustav Bauer: Johann zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein, in:
Westfälische Lebensbilder 2, Münster 1931, S. 439-455, hier S. 449 u. 452.
143)
Immerhin fungiert Graf Johann als Taufzeuge für das vierte Kind (Johann Friedrich)
von Caspar und Gerdruth Mechtild Reinermann, geborne Märcker, vgl. GStA Berlin,
1. HA, Rep. 34, Nr. 103, unfol.
144)
Ausführlich dazu Lange und Lob (wie Anm. 30).
145)
Vgl. StadtA Wetter, A VII 27, unfol., vgl. in der Streitsache Klöver die
Reprobations-Artikel 52f. Siehe auch Thier (wie Anm. 127), S. 57.
146)
Ebd., vgl. die erste Bittschrift der Gemeinde an den Kurfürsten, o.Dat [1640].
147)
Ebd. A XI 95, Verzeichnis vom 26. Dezember 1643. Dieses Verzeichnis liegt zweimal vor und
enthält von anderer Hand Kommentare zu den Gütern, so steht u.a. bei Lucas
Plesmans Haus wirdt nun bewohnt, bei Schürmans Haus von Caspar
Reinerman nun bewonet und beim Schmidts Haus ist ietzo der Schiffer darin
gezogen, weil die Rhur sein Haus abgetrieben.
148)
Ebd. A V c 86. Betreffent ihr Trafiquen, ist kein eintziger darin gesessen, welcher
Kauffhandel treibt, sondern befindet sich nur ein Wirthshaus, und ein Brothbecker, die
ubrigen Eingesessenen sein [...] gemeine Handtwercks- und Maurleute, welche taglich sich
ihrer Handtarbeith an umbliggende Ortter ernehren müssen.
149)
GStA Berlin, 1. HA, Rep. 34, Nr. 253, unfol. vgl. Schreiben Kramers vom 20. März 1642
und die Resolution der Räte zu Emmerich vom 29. März hinsichtlich des
Hausverkaufes. Ende 1643 war das Wernings Haus jedoch noch immer unbewohnt.
150)
Die Pächter klagen auch über etliche Jahre, in denen die Gegenwart
einquartierter Truppen die Einsaat gänzlich verhindert habe, vgl. ebd. A V f 17,
o.Dat [ca. 1649/50].
151)
Die Steuerliste von 1665 führt in der Freiheit 46 Güter, im Dorf 37
Güter auf, vgl. Buschmann (wie Anm. 3), S. 256-258.
152)
StadtA Wetter, A X 54. Da die Pächter ihre Flächen an den Bergen oder
am Rhurstrom hätten, würden sie oftmals großen Verlust erleiden,
wan ein Wasserfluth kompt.
153)
Vgl. ebd. A Vf 1 [1650] und A Vf 17 [1650]
154)
So z.B. 1626, Schwarzenau (wie Anm. 4), S. 15, auch Helbeck (wie Anm. 17), S. 317.
155)
Helbeck (wie Anm. 17), S. 325f, vgl. auch StA Münster, Kleve-Märk. Regierung,
Landessachen, Nr. 1213 (Kohlebergwerk zu Oberwengern) und Nr. 1221.
156)
Ebd. A XI 33. Aufforderung an die Gemeinde Wetter, die Ruhrbrücke wieder
instandzusetzen, weil nuhnmehr der langgewünscheter Friede geschlossen.
157)
Thier (wie Anm. 127), S. 57.